Digitalisierung – Bündnis fordert Nachschärfung der Pflegereform
Digitalisierung – Bündnis fordert Nachschärfung der Pflegereform
- Die geplante Pflegereform setzt wichtige Impulse bei der Digitalisierung
- Allerdings gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der nachhaltigen Finanzierung und der Gesamtstrategie
Berlin,18.06.2026 | Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt die Bemühungen im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. Der Entwurf greift langjährige Forderungen auf und schafft wichtige Grundlagen für eine digital unterstützte Pflegeinfrastruktur. Dennoch besteht aus Sicht des Bündnisses erheblicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der nachhaltigen Finanzierung und der strategischen Gesamtsteuerung der Digitalisierung.
Pflege-Cockpit: Gefahr fragmentierter Umsetzung
Mit der Einführung eines verpflichtenden digitalen „Pflege-Cockpits“ ab 2028 wird erstmals ein einheitlicher Zugang für Pflegebedürftige sowie An- und Zugehörige geschaffen, über den Budgets, Anträge und Leistungen gebündelt werden können. Das Bündnis bewertet diesen Schritt als wichtigen Fortschritt für Transparenz und Bürokratieabbau. Positiv hervorzuheben ist insbesondere die verpflichtende Interoperabilität mit der elektronischen Patientenakte, die eine sektorenübergreifende Vernetzung ermöglicht. Gleichzeitig besteht die Gefahr einer fragmentierten Umsetzung, wenn einzelne Pflegekassen eigene Lösungen entwickeln. Aus Sicht des Bündnisses braucht es daher eine zentral koordinierte Umsetzung mit verbindlichen Standards, um Insellösungen zu vermeiden und eine durchgängig nutzbare Plattform sicherzustellen.
Kompetenzzentrum: Zu enger Fokus
Auch die geplante Verstetigung und Erweiterung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege wird grundsätzlich begrüßt. Die Entwicklung eines einheitlichen Reifegradmodells sowie eines Technologiekatalogs kann dazu beitragen, Transparenz zu schaffen und Fehlinvestitionen zu verhindern. Kritisch bewertet das Bündnis jedoch die Konzentration der Arbeit des Kompetenzzentrums auf den Leistungsbereich SGB XI und empfiehlt auch den Leistungsbereich SGB V mehr in den Fokus zu nehmen, da beispielsweise ambulante Pflegedienste Leistungen nach beiden Sozialgesetzbüchern erbringen.
Transformationsstellenanteile unzureichend umgesetzt
Die vorgesehenen sogenannten Transformationsstellenanteile, die Einrichtungen die Finanzierung digitaler Systeme über unbesetzte Personalstellen ermöglichen sollen, greifen nach Einschätzung des Bündnisses zu kurz. Zwar erkennt die Regelung grundsätzlich an, dass digitale Technologien Pflegekräfte entlasten können. Allerdings ist die Kopplung an bestehende Personallücken problematisch und setzt falsche Anreize. Zudem bleibt der finanzielle Spielraum in der Praxis sehr begrenzt, während wichtige Effekte wie Qualitätsverbesserungen oder zusätzliche Belastungen in der Einführungsphase unzureichend berücksichtigt werden. Insgesamt wird das Instrument daher nicht die notwendige transformative Wirkung entfalten.
Investitionen brauchen Anschlussfinanzierung
Mit den geplanten Investitionsprogrammen stellt der Bund erhebliche Mittel für die Digitalisierung bereit, insbesondere für die ambulante und teilstationäre Pflege. Dies setzt wichtige Impulse, greift jedoch zu kurz, da stationäre Einrichtungen kaum berücksichtigt werden. Zudem konzentriert sich die Förderung vor allem auf einmalige Investitionen. Ohne eine verlässliche Finanzierung der laufenden Betriebskosten – etwa für Software, Wartung, IT-Sicherheit und IT-Personal – droht die nachhaltige Nutzung der aufgebauten Infrastruktur zu scheitern.
Datenplattform: Leistungserbringer einbeziehen
Positiv bewertet das Bündnis die geplante Einführung einer digitalen Datenplattform zur Pflegestrukturplanung, die Ländern und Kommunen künftig eine datenbasierte Steuerung der Versorgung ermöglichen soll. Voraussetzung für den Erfolg ist jedoch, dass auch Leistungserbringer aktiv in die Ausgestaltung einbezogen werden, damit die Daten die tatsächlichen Versorgungsrealitäten widerspiegeln.
Fortschritte, aber fehlende Gesamtstrategie
Insgesamt zeigt der Referentenentwurf ein klares Problembewusstsein und enthält wichtige Ansätze für die Digitalisierung der Pflege. Aus Sicht des Bündnisses reicht dies jedoch nicht aus, um eine nachhaltige Transformation sicherzustellen. Es fehlt weiterhin eine ressortübergreifende nationale Gesamtstrategie, die Digitalisierung in der Pflege systematisch mit anderen Bereichen wie Gesundheitsversorgung, Infrastruktur und Ausbildung verzahnt. Entscheidend ist zudem die Schaffung verlässlicher Finanzierungsstrukturen für den laufenden Betrieb digitaler Systeme.
Bündnis fordert Nachschärfung
Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege fordert daher, die Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren gezielt nachzuschärfen. Nur wenn Interoperabilität verbindlich geregelt, die Finanzierung langfristig gesichert und die Digitalisierung strategisch koordiniert wird, kann sie ihr volles Potenzial entfalten – für bessere Versorgung, höhere Qualität und eine spürbare Entlastung der Pflegekräfte.
Über das Bündnis:
Eine durchdachte Digitalisierung der Pflege kann helfen, Strukturen und Prozesse zukunftsfest zu gestalten, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zugleich die Pflegequalität insgesamt zu verbessern. Um die Entwicklung voranzubringen, haben sich seit 2020 neun Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zum Bündnis Digitalisierung in der Pflege zusammengetan. Das Bündnis bündelt digitalpolitische Interessen und macht sich für geeignete Rahmenbedingungen der Digitalisierung in der Pflege stark.
Die Bündnispartner vertreten Interessen von:
- Pflegenden
- Einrichtungen und Diensten (ambulant & stationär)
- IT-Herstellern & -Dienstleistern
- Forschung & Beratung
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) ist Mitglied im Bündnis Digitalisierung in der Pflege.
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