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Pressemitteilung

GKV-Gesetz darf ambulante Pflege nicht austrocknen

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GKV-Gesetz darf ambulante Pflege nicht austrocknen

VKAD fordert Korrektur bei der geplanten Begrenzung der Finanzierung von Tariflöhnen in der ambulanten Versorgung.

Berlin, 11. Juni 2026 | Vor der Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in Bundestag und Bundesrat warnt der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) vor schweren Folgen für die häusliche Pflege. Das Gesetz trifft nicht nur Kliniken und Krankenkassen, sondern auch ambulante Dienste, die ältere Menschen zu Hause versorgen.

Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des VKAD, erklärt: „Das ist Tarifpflicht ohne Finanzierungsgarantie. Die Bundesregierung spricht von Tariftreue in der Pflege und entzieht ambulanten Diensten zugleich die Grundlage dafür. Tariflöhne dürfen nicht nur vorgeschrieben werden. Sie müssen in den Vergütungen auch vollständig ankommen.“

Tariflöhne müssen auch bezahlt werden können
Seit September 2022 gilt in der ambulanten und stationären Pflege die Tariflohnpflicht. Pflegeeinrichtungen erhalten nur dann eine Zulassung, wenn sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif, nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen oder mindestens auf entsprechendem Tarifniveau bezahlen.

Gerade bei ambulanten Diensten lässt sich die Finanzierung nicht sauber nach Zuständigkeiten trennen. Ein Teil der Leistungen wird über die Pflegeversicherung bezahlt, etwa Unterstützung bei der täglichen Versorgung. Ein anderer Teil wird über die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, etwa Wundversorgung, Medikamentengabe oder medizinische Behandlungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Für die Dienste sind es aber dieselben Mitarbeitenden, dieselben Touren und häufig dieselben Menschen, die versorgt werden.

Zwei Gesetze, dieselbe Sorge für Einrichtungen und Dienste
Hinzu kommt, dass auch der Entwurf des frisch erschienenen Pflegeneuordnungsgesetzes die verlässliche Finanzierung tariflicher Löhne massiv unter Druck setzt. Während das GKV-Gesetz Leistungen der Krankenversicherung betrifft, geht es dort um Leistungen der Pflegeversicherung. Für Einrichtungen und Dienste entsteht dennoch derselbe Eindruck: Tarifliche Bezahlung wird erwartet, ihre Finanzierung wird aber unsicherer.

Dietrich-Schleicher: „Die Träger erleben gerade einen doppelten Angriff auf ihre Existenzgrundlage. In der Pflegeversicherung und in der Krankenversicherung wird an der Finanzierung gerüttelt, die faire Löhne für Pflegekräfte und verlässliche Versorgung zu Hause möglich macht. Das trifft am Ende nicht nur Einrichtungen und Dienste, sondern auch die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.“

85 bis 90 Prozent Personalkosten: kaum Spielraum für Kürzungen
Besonders gravierend ist die Lage, weil die häusliche Krankenpflege hochgradig personalintensiv ist.

Rund 85 bis 90 Prozent der Gesamtkosten entfallen auf Personalkosten, nur etwa 10 bis 15 Prozent auf Sachkosten. Kostensteigerungen lassen sich daher kaum an anderer Stelle auffangen. Wenn tarifliche Löhne nicht vollständig refinanziert werden, trifft die Lücke unmittelbar die wirtschaftliche Grundlage ambulanter Dienste.

Versorgungslücken treffen Menschen direkt
Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kann daraus schnell ein spürbares Problem werden. Es geht darum, ob morgens jemand den Verband wechselt, die Medikamente richtet, Insulin spritzt oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung zu Hause absichert. Wenn ambulante Dienste Leistungen einschränken oder neue Versorgungsanfragen ablehnen müssen, entstehen Versorgungslücken. Besonders in ländlichen Regionen ist die Versorgung schon heute angespannt.

Der VKAD warnt auch vor Folgekosten für das Gesundheitssystem. Wird häusliche Behandlungspflege nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erbracht, steigt das Risiko vermeidbarer Krankenhausaufenthalte. Was kurzfristig als GKV-Einsparung erscheint, kann an anderer Stelle deutlich teurer werden.

VKAD fordert Korrektur im parlamentarischen Verfahren
Der VKAD fordert Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren zu korrigieren. Tarifliche Löhne müssen in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege und der Haushaltshilfe vollständig anerkannt und refinanziert bleiben. Die Grundlohnrate darf nicht zum starren Vergütungsdeckel für Pflegeleistungen werden.

„Häusliche Krankenpflege ist die sinnvollste Investition, um Krankenhauseinweisungen zu verhindern“, so Dietrich-Schleicher abschließend. „Diese Versorgung wird nicht günstiger, wenn ihre Finanzierung geschwächt wird. Sie braucht verlässliche Dienste und Vergütungen, die tarifliche Löhne tatsächlich abbilden.“

Zum VKAD
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) vereint rund 500 Träger der katholischen Langzeitpflege in Deutschland. Dahinter stehen mehr als 2.200 Einrichtungen und Dienste mit rund 100.000 Mitarbeitenden. Der bundesweit tätige Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise.


Anne Langer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
030 28 44 47 855
anne.langer@caritas.de
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