Gutachten für die große Pflegereform liegt vor. Historischer Meilenstein für die Pflegeversicherung der Zukunft
Gutachten für die große Pflegereform liegt vor. Historischer Meilenstein für die Pflegeversicherung der Zukunft
Berlin, 14. März 2025 | Mit dem heute in Berlin vorgestellten 3. Gutachten zur „Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung“ gelingt der große Wurf für die dringend erforderliche, große Pflegereform. Die Initiative liefert gemeinsam mit dem Bremer Experten Prof. Dr. Heinz Rothgang die Blaupause für die große Pflegereform die Union und SPD bereits im Sondierungspapier ankündigen.
In den Jahren der Ampelkoalition ist in Sachen Pflege nicht viel passiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pflege links liegen lassen. Die Pflegeversicherung laviert am Rand der Zahlungsunfähigkeit, die Eigenanteile im Pflegeheim werden unbezahlbar, es fehlen Pflegeheimplätze und -angebote für die Versorgung zu Hause. Die Pflegebranche ächzt unter den Bürokratielasten und der innovationsfeindlichen Systemstruktur aus den neunziger Jahren. „Da macht die Ankündigung im Sondierungspapier von Union und SPD wieder Hoffnung“, freut sich Bernhard Schneider, Sprecher der Initiative Pro-Pflegereform und Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung: „Die zukünftigen Koalitionäre versprechen eine große Pflegereform. Und wir liefern heute die Blaupause dafür.“
Gesamtkonzept für bezahlbare Pflege in einer Welt ohne Sektoren
Auf knapp 100 Seiten wird wissenschaftlich fundiert ein Gesamtkonzept zu einer „Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung“ vorgestellt: Die Pflegeversicherung wird einer Finanz- und Strukturreform unterzogen und zu einer Vollversicherung mit begrenzten Eigenanteilen weiterentwickelt. Das Gutachten nimmt erstmals alle Versorgungsformen im Pflegeheim und zu Hause in den Blick. Es entwirft ein Gesamtkonzept, welches ohne die Aufteilung in ambulant/stationär auskommt. Stattdessen ermöglicht es individuelle Pflegearrangements nach dem Prinzip Wohnen und Pflege (in einer Welt ohne Sektoren) und wirft damit Bürokratielasten über Bord. Und es gibt Antworten, wie eine individuelle, bedarfsorientierte Leistungsbemessung, innovative Versorgungsformen und die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft dem drohenden Fachkräftemangel entgegenwirken können. Damit stößt das Gutachten die Tür auf für eine Pflegeversicherung der Zukunft.
Entlastung im Pflegeheim und Stärkung der Häuslichkeit
Das Gutachten zeigt darüber hinaus Lösungen auf, wie durch eine systematische Begrenzung der Eigenanteile in allen Pflegesettings Pflege wieder bezahlbar wird. Damit kann auch der sozialversicherungsrechtliche Anspruch erfüllt werden, Sozialhilfebedürftigkeit im Pflegefall zu verhindern. Eine solche Vollversicherung mit begrenztem Eigenanteil und mehr Leistungen kostet mehr Geld, vor allem in der zweiten Reformstufe, wenn die Pflege zu Hause umfassend reformiert werden soll. Deshalb entwickelt das Gutachten auch Bausteine für eine Finanzreform und weist über verschiedene Modellrechnungen nach, dass damit der Beitragssatz gegenüber dem Status quo stabilisiert werden kann.
Drei Reformstufen zwischen 2026 und 2030
Für das Reformkonzept wird zudem ein Zeitplan entwickelt, der die Vision einer neuen Pflegeversicherung 2.0 in drei aufeinander aufbauenden Reformschritten abbildet. Schon ab 2026 in der ersten Reformstufe soll durch die Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim eine spürbare Entlastung für pflegebedürftige Personen greifen. Ab 2028 sollen dann Reformbausteine umgesetzt werden, mit denen die Pflege vor allem im häuslichen Bereich durch individuelle Leistungsbemessung, ein neues Pflegegeld 2.0 und eine Leistungserbringung im 3-Instanzen-Modell mit Casemanagement in eine neue Dimension geführt werden soll. Ab 2030 sollen die bürokratischen Sektoren und damit die Geburtsfehler aus den neunziger Jahren endgültig überwunden sein.
Die Stärke des Gutachtens liegt darin, eine seit acht Jahren andauernde Diskussion um eine Struktur- und Finanzreform der Pflege aufzugreifen und dabei Reformvorschläge aus 26 Positionspapieren in einem zukunftsfähigen Gesamtkonzept zusammenzufügen. Eine solche Neuausrichtung der Pflegeversicherung ist angesichts der zunehmenden Probleme unausweichlich. Die neue Regierungskoalition hat mit dem vorliegenden Gutachten von Heinz Rothgang eine maßgeschneiderte Vorlage, diese Zukunftsaufgabe anzugehen.
VKAD bekräftigt die Notwendigkeit sektorenfreier Versorgung
Zusätzlich unterstreicht Andreas Wedeking, Geschäftsführer des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland, die Notwendigkeit einer sektorenfreien Versorgung, in der die Grenzlinie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufgehoben wird: „Die Pflegeleistung muss an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet sein und das ist nur in einer sektorenfreien Versorgungsstruktur möglich. Einige Träger zeigen mit Gesamtversorgungsverträgen bereits, wie es geht. Doch starre Länderregelungen und zögerliche Kassen verhindern den Fortschritt. Das muss sich dringend ändern!“
Zum Hintergrund
Beauftragt wurde das Gutachten von der Initiative Pro-Pflegereform, die sich seit 2016 bundesweit für eine Pflegereform einsetzt und von über 120 Pflegeunternehmen mit 1.000 Pflegeheimen und 300 Pflegediensten sowie über 60 Verbände und Organisationen unterstützt wird. Mehr dazu, inklusive des aktuellen Gutachtens: www.pro-pflegereform.de
Über den VKAD
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) vereint rund 500 Träger der katholischen Langzeitpflege in Deutschland. Dahinter stehen mehr als 2.200 Einrichtungen und Dienste mit rund 100.000 Mitarbeitenden. Der bundesweit tätige Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise. Er ist Mitglied der Initiative Pro-Pflegereform.
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