Mitglied werden
Kontakt aufnehmen
Innovationspreis-Projekt

“Integrierte Pflegebegleitung” als neue Leistung ambulanter Pflegedienste

Name des Projektes:

“Integrierte Pflegebegleitung” als neue Leistung ambulanter Pflegedienste

Träger:

Zielgruppe: 

Pflegebedürftige und An- und Zugehörige (Fokus: Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit) Mitarbeitende (Fokus: Arbeitszufriedenheit)

Beschreibung: 

Eine Pflegesituation ist für die Betroffenen – Pflegebedürftige und An- und Zugehörige gleichermaßen – oft eine große Herausforderung, die diese allein kaum bewältigen können, vor allem, wenn sie unvorbereitet auftritt. Auch im Verlauf führt der Pflegealltag regelmäßig zu Krisen, die immer wieder veränderte Formen der Unterstützung notwendig machen. Die Entwicklung passgenauer Settings bei begrenzten Pflegeangeboten und tendenzieller Überforderung familiärer Systeme erfordert professionelle Unterstützung, die es derzeit nicht gibt, bedingt durch das bestehende verrichtungsfixierte Leistungsrecht.

Gleichzeitig haben Pflegedienste immer weniger Kapazitäten, die Nachfrage nach Unterstützung zu bedienen. Versorgungssicherheit wird perspektivisch kaum noch zu gewährleisten sein. Es sind neue Wege der Unterstützung erforderlich: weg von verrichtungsbezogen Leistungskomplexen, hin zu pflegerischen Hilfen, die sich am geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff orientieren und die Selbstständigkeit der Betroffenen fördern. Dabei soll der Blick nicht allein auf Pflegebedürftige gerichtet werden, sondern auch auf An- und Zugehörige. Gemeinsam sind sie Beteiligte eines „familiären/persönlichen Pflegesystems”.

Auf dieser Grundlage entwickeln und erproben die Caritasverbände Paderborn und Olpe eine neue Leistung ,,integrierte Pflegebegleitung”. Der Begriff „integriert” bezieht sich auf drei Aspekte:

,,Pflegebegleitung” meint „Mitgehen” und „Nicht­ Alleinlassen” im Alltag mit Pflegebedürftigkeit.

Die integrierte Pflegebegleitung hat folgende Ziele:

Im Projekt wird neben Inhalten und Rahmenbedingungen der Leistung auch deren Refinanzierungsbedarf definiert, damit die Leistung in den Landesrahmenvertrag für die ambulante Pflege in NRW aufgenommen werden kann.

Welche Verbesserungen konnten Sie erzielen?

Pflegebedürftige und An- und Zugehörige erleben passgenaue Unterstützung, entwickeln in kurzer Zeit eine stabile Versorgungssituation und sind zufrieden mit der Begleitung Die integrierte Pflegebegleitung orientiert sich an Problem­ und Bedarfslagen der Pflegebedürftigen und An- und Zugehörigen und befähigt sie, einen eigenen und für sie passenden Unterstützungsrahmen zur Bewältigung des Alltags zu gestalten. Die Unterstützungsangebote zielen genau auf die aktuelle Situation der Betroffenen. Deren Ressourcen, Kompetenzen und ihr soziales Umfeld werden ausdrücklich einbezogen, so dass sie sich als selbstwirksam und möglichst unabhängig von einem Pflegedienst erleben.

Die integrierte Pflegebegleitung ist eine zeitlich befristete Intervention. In den meisten Fällen reichen 4 bis 6 Termine aus, um eine stabile Versorgungssituation aufzubauen bzw. wiederherzustellen. Die Kapazitäten des Pflegedienstes werden auf diese Weise effektiv genutzt. Damit ist die Leistung wirtschaftlich und wirksam – so wie§ 4 Abs. 3 SGB XI es fordert.

Das soziale Umfeld – im Sinne einer sorgenden Gemeinschaft – wird einbezogen. Durch Beteiligung von Personen und Organisationen, die bisher nicht im Pflegealltag involviert sind, werden neue Ressourcen für die Sorgearbeit aufgetan. Das Projekt leistet damit ein Beitrag für eine demografiefeste Versorgungslandschaft.

Mitarbeitende bewerten die Tätigkeit „Pflegebegleitung” als attraktiv. Schon auf die Projektstellen haben sich vergleichsweise viele Personen beworben. Die ausgewählten Projekt­ Mitarbeitenden – Pflegefachkräfte, Sozialarbeiter*innen, Alltagsbegleiter*innen – schätzen es, dass sie Pflegebedürftige und An- und Zugehörige trotz begrenzter Kapazitäten des Pflegedienstes adäquat unterstützen können. Sie können ihre (Pflege-)Fachlichkeit einbringen und beteiligen sich aktiv an der Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung der Zukunft.

Welche Ressourcen (personell und finanziell) waren erforderlich?

Personell: Bei beiden Trägern sind über den Projektzeitraum von 3 Jahren jeweils 0,75 VK als Projekt-Mitarbeitende beschäftigt. Diese haben eine 4-tägige Basisschulung zur systemischen Beratung erhalten und sind zu Grundlagen des Leistungs- und Betreuungsrechts und zum Einsatz von Hilfsmitteln geschult. Sie werden durch regelmäßiges Coaching und Fallbesprechungen unterstützt.

Die eingerichtete Projekt-Steuerungsgruppe trifft sich 3-4 Mal pro Jahr. Leitungskräfte beider Träger, der Coach und Mitarbeitende des Diözesan-Caritasverbandes planen darin die Entwicklungsschritte, organisieren die Durchführung, evaluieren systematisch und binden weitere Fachleute durch Fachtagungen und -gespräche mit ein.

Zeitlich: Der Aufwand für die Einführung der Leistung lässt sich nicht ohne weiteres bestimmen. Es braucht Überzeugung und Engagement der Leitung des ambulanten Dienstes. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist es, das langjährig eingeübt Verständnis von Pflege – das v.a. auf Verrichtungen ausgerichtet ist – hin zum aktuellen Verständnis pflegerischer Hilfen zu entwickeln. Die Erbringung der integrierten Pflegebegleitung benötigt zum einen Zeit für Gespräche mit Pflegebedürftigen und An­ und Zugehörigen und zum anderen zur Entwicklung von passenden Netzwerken: innerhalb des familiären/persönlichen Pflegesystems, mit Beteiligten aus dem sozialen Umfeld, mit Vereinen, zwischen verschiedenen Professionen innerhalb und außerhalb der Trägerschaft des ambulanten Dienstes, innerhalb der Kommune, mit anderen Beratungsstellen (Pflege-, Kur-, Schuldner-, Suchtberatung u.a.). Bei den im Projekt durchgeführten Begleitungen liegt dieser Aufwand bei durchschnittlich 10-15 Stunden.