Pflege-Entbürokratisierung: Wichtige Fortschritte, aber klare Fehlentscheidung bei Finanzierung heilkundlicher Versorgung im Pflegeheim
Pflege-Entbürokratisierung: Wichtige Fortschritte, aber klare Fehlentscheidung bei Finanzierung heilkundlicher Versorgung im Pflegeheim
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) begrüßt zentrale Verbesserungen im Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass heilkundliche Leistungen durch Pflegefachkräfte in stationären Einrichtungen weiterhin über die Pflegeversicherung finanziert werden sollen, was die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zusätzlich erhöhen würde.
Berlin, 06. August 2025 | Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) begrüßt die Verbesserungen im Kabinettsentwurf zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, ehemals Pflegekompetenzgesetz. Die geplante Entlastung durch weniger Doppelprüfungen, angepasste Prüfrhythmen und digitalisierte Verfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die vorgesehene Ausweitung der Befugnisse für Pflegefachkräfte ist längst überfällig.
Kritisch bewertet der VKAD, dass heilkundliche Leistungen, die von entsprechend qualifizierten Pflegefachkräften erbracht werden dürfen, im Kabinettsentwurf als Bestandteil der medizinischen Behandlungspflege eingeordnet sind und damit weiterhin über die Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Im Unterschied zur häuslichen Pflege, wo vergleichbare Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, würden die Kosten im stationären Bereich auf die Pflegeheimbewohner:innen umgelegt und ihre Eigenanteile dadurch weiter steigen.
Dazu die VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher: „Es ist höchste Zeit, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen auch praktisch anwenden dürfen. Das ist international längst Standard und stärkt den Pflegeberuf insgesamt. Doch es darf nicht sein, dass die Bewohner:innen von Pflegeheimen die Kosten dafür mittragen müssen, nur weil die Finanzierung falsch geregelt ist. Heilkundliche Leistungen gehören in die Zuständigkeit der Krankenversicherung, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder im Heim erbracht werden.“
Zum VKAD
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) vereint rund 500 Träger der katholischen Langzeitpflege in Deutschland. Dahinter stehen mehr als 2.200 Einrichtungen und Dienste mit rund 100.000 Mitarbeitenden. Der bundesweit tätige Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise.
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