zum Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
zum Entwurf des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) und der Katholische Krankenhausverband Deutschland haben zum am 06. August 2025 durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf Stellung genommen.
Die Verbände begrüßen die angestrebten Änderungen zur Stärkung und Eigenständigkeit der Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Besonders positiv hervorgehoben werden die berufs- und leistungsrechtliche Verankerung heilkundlicher Tätigkeiten sowie die Stärkung der Vorbehaltsaufgaben im SGB V. Zudem teilen die Verbände nachdrücklich die Auffassung, dass es keiner weiteren Modellvorhaben nach § 64d SGB V bedarf, um Pflegefachpersonen mit entsprechender Zusatzqualifikation zur Heilkundeausübung zu ermächtigen.
Kritisch wird bewertet, dass der Entwurf die wirtschaftlich angespannte Lage vieler Träger der Langzeitpflege – u. a. infolge von Fachkräftemangel, gestiegenen Personalkosten und steigenden Preisen der Dienstleister – nicht ausreichend aufgreift. Verzögerungen bei Pflegesatzverhandlungen durch Bürokratie und langwierige Prüfverfahren würden die Versorgungssicherheit gefährden; Verstöße durch Kostenträger blieben weitgehend folgenlos. VKAD und Katholischer Krankenhausverband fordern daher u. a. eine Genehmigungsfiktion bei Verzögerungen der Kostenträger sowie einen bundesweiten pauschalen Risikozuschlag von mindestens 4 Prozent.
Zudem warnen die Verbände vor weiterem Bürokratieaufbau, insbesondere durch zusätzliche Anforderungen wie in § 72 SGB XI (u. a. geplanter Absatz 1a zur Berücksichtigung von Empfehlungen sowie Absatz 2a zur Prüfung eines Angebots von Tages- und Nachtpflege vor Abschluss eines Versorgungsvertrages).
Schwerpunkte der Stellungnahme
- SGB XI: Begrüßt wird die Beschreibung pflegefachlicher Aufgaben als „Muster-Scope of Practice“; empfohlen wird die Einbeziehung maßgeblicher Organisationen der Leistungserbringer in die Erarbeitung. Pflegefachpersonen sollen in Begutachtungsverfahren stärker einbezogen werden, jedoch nur unter klaren Rahmenbedingungen, mit Ressourcen/Vergütung und im Einvernehmen der Einrichtungen; zunächst begrenzt z. B. auf Höherstufungsanträge.
- Versorgungsmodelle: Die Verbände plädieren für die Auflösung von Sektorengrenzen und warnen, dass neue Modelle wie § 45h SGB XI Flexibilität und Transparenz beeinträchtigen und zusätzliche Bürokratie schaffen könnten; bestehende Modelle wie ambulant betreute Wohngruppen (§ 45f) sollen weiter gefördert werden.
- Prüfungen: Die Verlängerung der Ankündigungsfrist bei Regelprüfungen wird begrüßt, zwei Arbeitstage werden jedoch als zu kurz bewertet; gefordert werden mindestens fünf Arbeitstage. Die Zusammenarbeit von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst zur Reduktion von Doppelprüfungen wird grundsätzlich begrüßt, die Kann-Regelung jedoch kritisch gesehen.
- Ordensgemeinschaften: Der neue § 146a SGB XI als Übergangsregelung wird begrüßt; Nachbesserungsbedarf wird u. a. beim Wegfall des pauschalisierten Leistungszuschlags nach § 43b SGB XI sowie bei der Verwehrung häuslicher Krankenpflege nach § 37 Abs. 3a SGB V bei gleichzeitiger Anwendung des § 146a SGB XI benannt.
- SGB V/PflBG: Die Anerkennung des Pflegeberufs als Heilberuf im SGB V (§ 15a) wird als wichtiger Schritt bewertet. Gleichzeitig wird auf fehlende verbindliche Fristen für Weiterbildungsregelungen hingewiesen. Kritisch sehen die Verbände die Neuregelung, nach der Leistungen nach § 15a SGB V im stationären Bereich als Teil der Pflegesachleistungen (§ 28 Abs. 5 SGB XI) abgebildet werden sollen; gefordert wird eine Refinanzierung über das SGB V.
Stellungnahme zum Download
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