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Stellungnahme

zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Stellungnahme

zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Der VKAD hat an der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation in der Gesundheitsversorgung mitgewirkt. Aus Sicht der Langzeitpflege kommt es darauf an, dass digitale Regelungen nicht allein an der medizinischen Versorgung ausgerichtet werden. Sie müssen die pflegerische Versorgung gleichwertig berücksichtigen und in der Praxis verlässlich funktionieren.

In der Stellungnahme wird die im Referentenentwurf vorgesehene Pflicht zur Interoperabilität für Hersteller informationstechnischer Systeme ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht des VKAD muss diese Pflicht jedoch auch für informationstechnische Systeme gelten, die personenbezogene Daten in der pflegerischen Versorgung verarbeiten. Diese Systeme müssen deshalb in die Liste nach Anlage 1 der IOP Governance Verordnung aufgenommen werden.

Anbieter und Hersteller von IT-Systemen im Gesundheitswesen sollen sämtliche von der gematik zugelassenen Komponenten und Dienste diskriminierungsfrei integrieren. Entsprechende Kosten dürfen nicht auf die Einrichtungen umgelagert werden. Wir begrüßen die Regelung ausdrücklich, halten jedoch eine wirksame Kontrolle der Anbieter zugelassener TI-Komponenten für erforderlich. Sollte eine regelmäßige Überprüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit nicht möglich sein, sollte zumindest eine Meldestelle für Verdachtsfälle eingerichtet werden. Über eine solche Meldestelle könnten Leistungserbringende mögliche Verstöße anzeigen.

Kritisch sieht der VKAD die Verschiebung elektronischer Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege. Für Pflegeeinrichtungen sind praxistaugliche digitale Verfahren dringend erforderlich. Die gematik sollte deshalb beauftragt werden, die entsprechenden Anwendungen für den Pflegebereich prioritär und zeitnah bereitzustellen.

In der Stellungnahme wird zudem die verpflichtende Nutzung von KIM und TIM durch Kranken und Pflegekassen sowie Arztpraxen begrüßt. Aus Sicht des VKAD sollte hierfür jedoch eine verbindliche Frist zur flächendeckenden Umsetzung festgelegt werden. Pflegeeinrichtungen berichten in der Praxis regelmäßig von Kommunikationsproblemen. Adressierte Stellen nutzen die Dienste trotz Verpflichtung nicht durchgängig. Dadurch laufen Nachrichten ins Leere.


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2026-05-18 BAGFW-Stena_GeDIG_final PDF | 0.29 MB
Andreas Wedeking
Geschäftsführer VKAD
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