zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV)
zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV)
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) hat gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) und dem Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD) zum Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (PflFAssAPrV) eine Stellungnahme erarbeitet.
Zentrale Punkte des Referentenentwurfs:
1. Ziel und Struktur der Ausbildung (§§ 1–2)
- Moderne, refinanzierte Ausbildung (Finanzierungssystematik analog Pflegeberufegesetz) mit klarem Berufsprofil und Anschlussfähigkeit zur Pflegefachperson.
- Dauer: 18 Monate, mindestens 2.330 Stunden:
- 1.050 Stunden Theorie,
- 1.280 Stunden Praxis.
- Kompetenzorientierte Ausbildung: Befähigung zur selbstständigen Pflege in nicht komplexen Situationen und Mitwirkung in komplexen Situationen.
2. Theoretische und praktische Ausbildung (§§ 4–7, Anlagen 2 & 3)
- Theorie: 5 Kompetenzbereiche (Pflegeprozesse, Kommunikation, Teamarbeit, Qualität, Selbstentwicklung).
- Praxis: Einsätze in Akutpflege (240 h), Langzeitpflege (240 Stunden), ambulante Pflege ( bis zu 240 Stunden/ mindestens 120 Stunden – die restlichen 120 Stunden können als Stunden zur freien Verfügung z.B. in Reha, Hospiz oder ä. Einrichtungen genutzt werden
- mindestens 680 Stunden beim Träger, Praxisanleitung mind. 10 % der Einsatzzeit
3. Qualifikation zur Praxisanleitung (§ 6)
- Praxisanleiter*innen:
- Zusatzqualifikation (300 Stunden) + jährliche Fortbildung (24 Stunden).
- Übergangsregelung bis 31.12.2029: Praxisanleitung auch ohne Zusatzqualifikation durch Pflegefachkraft möglich.
- Bis zu 50 % Praxisanleitung durch Pflegefachassistent*innen mit Praxisanleiter-Zusatzqualifikation möglich.
- E-Learning zulässig für die jährliche Fortbildung (24 Stunden).
4. Prüfungsstruktur (§§ 11 ff.)
- Schriftlich: Zwei Aufsichtsarbeiten (180 Min. + 120 Min.).
- Mündlich: Prüfungsgespräch zu beruflichen Handlungssituationen.
- Praktisch: Durchführung und Reflexion von Pflegemaßnahmen an realen Personen.
- Alle Teile müssen bestanden werden; einmalige Wiederholung möglich.
Stellungnahme zum Download
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