zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
zum Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Die Bunderegierung hat den Referentenentwurf des bereits 2024 erwarteten Pflegekompetenzgesetzes nachgeschärft. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes noch im Jahr 2025.
Das Pflegekompetenzgesetz regelt als Omnibusgesetz eine Vielzahl trägerrelevanter Themen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V., der Deutsche Caritasverband und der katholische Krankenhausverband Deutschland e.V. die angestrebten Änderungen, die auf die Stärkung und Eigenständigkeit der Pflegefachpersonen abzielen. Besonders positiv hervorzuheben ist die leistungsrechtliche Verankerung heilkundlicher Tätigkeiten und die Stärkung der Vorbehaltsaufgaben im SGB V, was einen wesentlichen Fortschritt darstellt.
Die Finanzierung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten im stationären Setting über die soziale Pflegeversicherung lehnen die Verbände ab. Diese sollte über die GKV erfolgen.
Kritisch sehen die Verbände die in § 45h SGB XI vorgesehenen neuen Versorgungsformen zwischen ambulant und stationär. Statt weiterer Modellprojekte spricht sich der VKAD für die Stärkung bewährter Versorgungskonzepte wie die ambulant betreuten Wohngruppen (alt 38a SGB XI, neu: 45f SGB XI) und eine Förderung der Gesamtversorgungsverträge aus.
Die fehlende gesetzliche Verankerung des Amts der Pflegebevollmächtigten sieht der VKAD kritisch.
Die gesamte Stellungnahme steht am Ende der Seite zum Download bereit.
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