
Gute Pflege braucht faire Löhne
Die Bundesregierung hat beim Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nachgebessert: Die ursprünglich geplante Deckelung tariflicher Lohnsteigerungen für tarifgebundene Einrichtungen ist im Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 nicht mehr vorgesehen. Ein wichtiges Signal für faire Bezahlung in der Pflege!
Aber parlamentarische Verfahren steht noch bevor. Im Verfahren können sich die Regelungen weiter verändern. Gleichzeitig enthält der Entwurf weiterhin problematische Vorhaben für die ambulante Pflege. Sie gefährden die Finanzierung bewährter Unterstützungsangebote und können die Versorgung pflegebedürftiger Menschen erschweren. Der VKAD setzt sich deshalb weiter für eine verlässliche Finanzierung tariflicher Löhne und den Erhalt ambulanter Versorgungsangebote ein.
500 Träger
der Langzeitpflege im VKAD
Mehr als 2.200
Pflegeeinrichtungen
& ambulante Dienste
Rund 100.000
Mitarbeitende versorgen fast 200.000 Pflegebedürftige
Worum es geht
Katholische Träger stehen für gute und faire Bezahlung in der Pflege
Faire Löhne gehören zur Pflege.
Katholische Träger zahlen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder vergleichbaren tariflichen Regelungen. Gute Bezahlung ist wichtig, damit Versorgung verlässlich organisiert werden kann.
Seit 2022 ist Tariftreue zusätzlich ein verbindlicher Rahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen und Dienste. Die Politik hat damit selbst klargestellt, dass gute Pflege faire Bezahlung braucht.
Tariflöhne brauchen verlässliche Refinanzierung
Im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) war vorgesehen, die Refinanzierung tariflicher Lohnsteigerungen über mehrere Jahre einzuschränken. Dagegen hat sich der VKAD gemeinsam mit anderen Verbänden eingesetzt.
Im Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 ist diese Begrenzung für tarifgebundene Einrichtungen nicht mehr enthalten. Ihre tariflichen Entlohnungen werden weiterhin nach den geltenden gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Nun kommt es darauf an, dass diese Regelung auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren Bestand hat.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis zur abschließenden Beratung im Bundestag können Änderungen am Entwurf vorgenommen werden. So geht es mit dem PNOG weiter:
(Stand: Oktober 2026)
6. November 2026: Erste Lesung im Bundestag
November 2026: Beratungen im Bundestag, Anhörung im Gesundheitsausschuss
Ende November 2026: Erster Durchgang im Bundesrat
11. Dezember 2026: Geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag
Gute Pflege braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Die geplante Deckelung tariflicher Lohnsteigerungen ist für tarifgebundene Einrichtungen vorerst vom Tisch. Doch das Pflegeneuordnungsgesetz enthält weiterhin Regelungen, die bewährte Angebote der ambulanten Pflege gefährden. Der VKAD fordert deshalb:

Tariflöhne verlässlich refinanzieren
Die im Kabinettsentwurf erreichten Verbesserungen müssen erhalten bleiben. Tarifgebundene Träger brauchen auch künftig die Sicherheit, dass ihre Lohnkosten vollständig in den Vergütungen berücksichtigt werden.

Bewährte ambulante Leistungen erhalten
Das geplante Sozialraumbudget muss weiterhin für Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie der Tages- und Kurzzeitpflege nutzbar sein. Pflegebedürftige müssen selbst entscheiden können, welche Unterstützung sie benötigen. Besonders Menschen mit Pflegegrad 1 dürfen ihre bisherigen Hilfen nicht verlieren.

Übergänge sichern und Pflegedienste einbeziehen
Die Umstellung auf neue Leistungen braucht ausreichend Zeit und verbindliche Übergangsregelungen. Bestehende Versorgungsangebote müssen geschützt werden. Auch bei der geplanten Pflegebegleitung und dem Überbrückungsbudget müssen ambulante Dienste eingebunden werden können.
Gemeinsam für eine gute und sichere Pflege!
Mitmachen: Materialien für Sie
Fakten und FAQ rund um die Änderungen in der ambulanten Versorgung im Pflegeneuordnungsgesetz