Mitglied werden
Kontakt aufnehmen
Pflegereform

Gute Pflege braucht faire Löhne

Aktuell plant die Bundesregierung, die Finanzierung künftiger Tarifsteigerungen in der Pflege zu begrenzen. Das trifft Pflegeheime, Tagespflegen und ambulante Dienste, die Versorgung vor Ort sichern.

Besonders betroffen sind freigemeinnützige Träger. Sie stehen zu fairer Bezahlung und können Finanzierungslücken nicht aus Gewinnen oder öffentlichen Haushalten auffangen. Wir fordern eine Korrektur, denn faire Löhne und eine verlässliche Versorgung gehören zusammen!

 

500 Träger
der Langzeitpflege im VKAD

Mehr als 2.200
Pflegeeinrichtungen
& ambulante Dienste

Rund 100.000
Mitarbeitende versorgen fast 200.000 Pflegebedürftige

Tarifdeckel

Worum es geht

Katholische Träger stehen für gute und faire Bezahlung in der Pflege

Faire Löhne gehören zur Pflege.
Katholische Träger zahlen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder vergleichbaren tariflichen Regelungen. Gute Bezahlung  ist wichtig, damit Versorgung verlässlich organisiert werden kann.
Seit 2022 ist Tariftreue zusätzlich ein verbindlicher Rahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen und Dienste. Die Politik hat damit selbst klargestellt, dass gute Pflege faire Bezahlung braucht.

Tariflöhne brauchen verlässliche Refinanzierung

Die Finanzierung soll gedeckelt werden.
Genau hier setzt die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) falsch an. Künftige Tarifsteigerungen sollen in der Pflegeversicherung nicht mehr vollständig finanziert werden. Der Lohn der Mitarbeitenden bleibt geschützt. Die Lücke entsteht aber bei Einrichtungen und Diensten. Dort entscheidet sich, ob Pflegeplätze und ambulante Touren künftig noch verlässlich existieren.

Was das für die Versorgung bedeutet

Tarifsteigerungen werden nicht vollständig refinanziert.

Die Lücke bleibt bei Einrichtungen und Diensten.

Pflegeplätze und ambulante Angebote geraten unter Druck.

Für Pflegebedürftige und Angehörige wird es schwerer, verlässliche Hilfe zu finden.

Tariflöhne sichern heißt Versorgung sichern

Gute Bezahlung ist in der Pflege gewollt und notwendig. Sie darf Einrichtungen und Dienste nicht in eine Finanzierungslücke führen. Dafür braucht es jetzt:

Tarifsteigerungen refinanzieren

Tariftreue und Finanzierung müssen zusammengehören. Wer faire Bezahlung in der Pflege verlangt, muss dafür sorgen, dass Tarifsteigerungen vollständig in den Vergütungen ankommen.

Keinen starren Deckel einziehen

Die Grundlohnrate darf nicht zum Deckel für Pflegevergütungen werden. Sie zeigt nicht, was Pflege vor Ort tatsächlich kostet. Die realen Kosten müssen abgebildet werden.

Versorgung vor Ort sichern

Freigemeinnützige Träger sichern Pflege ohne Gewinnabsicht. Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, damit Pflegeplätze und Unterstützung zu Hause nicht unter Druck geraten.

Gemeinsam für sichere Tariflöhne in der Pflege!

  • Sprechen Sie Abgeordnete aus Ihrer Region an.
  • Teilen Sie unsere Materialien.
  • Machen Sie deutlich, warum gute Bezahlung und verlässliche Versorgung zusammengehören.

Mitmachen: Materialien für Sie

  1. Fakten und FAQ rund um das Pflegeneuordnungsgesetz: Zum Kopieren, Individualisieren und Versenden.
  2. Vorlagen für Ihre Social-Media-Kanäle: Textbausteine für LinkedIn, Facebook und Instagram.
  3. Grafik für Social Media und Webseite: Gute Pflege gibt es nicht zum Spartarif!

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Nein, denn die Träger (Arbeitgeber) sind verpflichtet, nach Tarif zu zahlen. Das Problem ist die geplante Begrenzung der Refinanzierung. Die entstehende Lücke muss der Träger selbst tragen und auf mögliche Rücklagen zurückgreifen. Die Träger in der Wohlfahrt dürfen nur sehr begrenzte und zweckgebundene Rücklagen bilden.

Die Grundlohnrate beschreibt vereinfacht, wie sich die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen entwickeln. Sie wird jedes Jahr im September festgelegt und dient dann als Grundlage für die Vergütungsverhandlungen im Folgejahr. Darum ist sie kein verlässlicher Maßstab für die tatsächlichen Tarif- und Personalkosten in der Pflege. Wenn sie als Deckel genutzt wird, können reale Kostensteigerungen in Einrichtungen und Diensten nicht in voller Höhe abgebildet werden. Kosten werden rückwirkend nicht erstattet. Träger müssen dann in die Vorfinanzierung gehen. Diese Mittel stehen jedoch nicht zur Verfügung.

Katholische Träger zahlen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder vergleichbaren tariflichen Regelungen, die sich an dem TVöD ausrichten. Wird dieser Mechanismus gestoppt, wird der Markt empfindlich gestört, denn die Einrichtungen, die nach TVöD zahlen, zum Beispiel kommunale Einrichtungen, bekommen das Defizit, das durch diese Regelung entsteht, am Ende von der Kommune ausgeglichen. Dieser Ausgleich fehlt bei katholischen Einrichtungen.

Nein. Gute Pflege braucht faire Bezahlung. Der VKAD fordert, dass diese Bezahlung vollständig refinanziert wird, damit Einrichtungen und Dienste ihren Versorgungsauftrag verlässlich erfüllen können.

Das PNOG betrifft die Pflegeversicherung nach SGB XI. Parallel dazu werden im parlamentarischen Verfahren derzeit Änderungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beraten, die die Finanzierung häuslicher Krankenpflege und weiterer ambulanter Leistungen betreffen.
Für ambulante Dienste wirken beide Entwicklungen zusammen.

Pflege ist eine Dienstleistung, die nahezu vollständig auf Personalarbeit basiert. Ohne ausreichend Personal funktionieren Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft nicht. Weniger Personal bedeutet in Heimen die Nicht-Belegung von Betten. Im Ernstfall steht pflegebedürftigen Menschen kein Platz im Heim zur Verfügung. Im ambulanten Bereich bedeutet das die Einschränkung des Leistungsangebots. Für pflegebedürftige Menschen in der Häuslichkeit können einzelne Leistungen dann nicht mehr erbracht werden. Das kann auch bedeuten, dass keine professionelle Pflege und Betreuung mehr stattfindet. Angehörige müssen dann mehr Pflege und Betreuung übernehmen, auch wenn sie berufstätig, selbst erkrankt oder hochaltrig sind.