Fachbeiräte
Gleichzeitig wird durch die Beiräte die Kommunikation zwischen den Gremien des Fach/Bundesverbandes und den Mitgliedseinrichtungen intensiviert. Wenn schnell Informationen zu aktuellen Themen aus der Praxis benötigt werden, sind die Fachbeiräte der direkte Draht zu den Mitgliedern.
Vorschläge zur personellen Besetzung der Fachbeiräte werden durch die diözesanen und/oder überdiözesanen Arbeitsgemeinschaften und Zusammenschlüsse oder auf Vorschlag einzelner Mitglieder unterbreitet. Dadurch können die Themen der Mitglieder und der diözesanen und/ oder überdiözesanen Arbeitsgemeinschaften und Zusammenschlüsse schneller und effektiver aufgegriffen und mit einer breiten regionalen und fachlichen Kompetenz bearbeitet werden.
Laut Geschäftsordnung obliegen den Fachbeiräten folgende Aufgaben:
- Fachliche Information und Beratung des Vorstands in allen Fragen des jeweiligen Arbeitsgebietes
- Beobachtung und Bewertung der fachlichen Entwicklungen im jeweiligen Arbeitsgebiet
- Beobachtung und Bewertung der sozialpolitischen und verbandspolitischen Ent-wicklungen im jeweiligen Aufgabenfeld
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Themen und Fachfragen
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Fachtagungen im jeweiligen Aufgabenfeld
Als inhaltliches Leitbild liegt der Arbeit des Fachvorstandes die "Rahmenkonzeption der Einrichtungen und Dienst der Altenhilfe" zu Grunde, die in der Fassung von 2006 vorliegt.