Mitglied werden im VKAD
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Trägers Ihrer Einrichtung an die Geschäftsstelle zurückzusenden. Von dort erhalten Sie dann Ihre Mitgliedskarte, die bei den alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlungen als Mitgliedsausweis gilt.
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD
Geschäftsstelle
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