Wer kann im VKAD Mitglied werden
Die Mitgliedschaft im Fachverband setzt eine Mitgliedschaft bei der örtlich zuständigen Gliederung des Deutschen Caritasverbandes oder einem anerkannten zentralen katholischen caritativen Fachverband nach § 7 Abs. 2 Ziff.2 der Satzung des Deutschen Caritasverbandes voraus.
Träger von Einrichtungen, Diensten und Ausbildungsstätten der Altenhilfe sowie Sozialstationen und ambulante Dienste für pflegebedürftige und alte Menschen, die den Zielen des Fachverbandes nahe stehen, können dem Verband nach den Regeln der Verbandsordnung des Deutschen Caritasverbandes als assoziierte Mitglieder beitreten.