VKAD begrüßt Entscheidung zu 18-monatiger Pflegefachassistenzausbildung
VKAD begrüßt Entscheidung zu 18-monatiger Pflegefachassistenzausbildung
Berlin, 05.09.2024 | Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 ein Gesetz für eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf den Weg gebracht. Derzeit gibt es 27 unterschiedliche landesrechtlich geregelte Assistenz- und Helferausbildungen. Zuvor stand zur Debatte, ob die Ausbildung auf 12 oder auf 18 Monate angelegt werden sollte.
Der VKAD begrüßt die in der Kabinettvorlage festgelegte Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Dazu VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking: „Die 18-monatige Pflegeassistenzausbildung ist ein wichtiger Schritt, um den aktuellen Anforderungen im Pflegebereich gerecht zu werden. Durch das neue einheitliche Kompetenzprofil können Aufgaben zwischen Assistenzkräften und Fachkräften besser verteilt werden. Damit wird das gesamte Pflegeteam gestärkt.
Die Ausbildung ist jetzt endlich anschlussfähig an die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann und eröffnet damit Aufstiegsmöglichkeiten.
Außerdem bietet die 18-monatige Ausbildung ein eigenständiges und modernes Profil für Assistenzkräfte, das sich an den aktuellen Anforderungen der generalistischen Pflegeausbildung orientiert. Ein letzter Baustein in der Warteschleife: Das Pflegekompetenzgesetz muss nun dringend kommen, damit eine sinnvolle Aufgabenverteilung in den unterschiedlichen Qualifikationsniveaus erfolgen kann.“
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