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Pressemitteilung

Wenn das Amt nicht entscheidet, zahlt das Pflegeheim

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Wenn das Amt nicht entscheidet, zahlt das Pflegeheim

Eine Folgebefragung von VKAD und DEVAP zeigt weiter hohe Außenstände durch lange Verfahren bei der Hilfe zur Pflege. Die Verbände fordern verbindliche Bearbeitungsfristen, schnelle Abschlagszahlungen und warnen vor zusätzlichem Druck durch das Pflegeneuordnungsgesetz.

Berlin, 26. Mai 2026 | Pflegeheime sind auch weiterhin Vorfinanzierungsstellen, wenn Anträge auf Sozialhilfe, auch Hilfe zur Pflege genannt, monatelang nicht entschieden sind. Eine aktuelle Folgebefragung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) zeigt, dass es bei den Außenständen gegenüber Einrichtungen keine Entspannung gibt.

An der bundesweiten Befragung beteiligten sich 133 katholische und evangelische Träger. Sie betreiben 517 Einrichtungen mit insgesamt 42.890 Bewohner:innen. Von ihnen sind 17.462 Menschen auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Das entspricht 41 Prozent aller Bewohner:innen in den befragten Einrichtungen. Die Folgebefragung bestätigt damit ein seit längerem bekanntes Problem: Verzögerte Kostenübernahmen bringen Pflegeheime teils in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. VKAD, DEVAP und weitere Verbände weisen seit langem auf diese Entwicklung hin.

Hilfe zur Pflege ist längst kein Ausnahmefall mehr
Bei 31 Prozent der Bewohner:innen mit beantragter Hilfe zur Pflege bestehen aktuell Außenstände gegenüber den Trägern. Die Einrichtungen versorgen die Betroffenen weiter, obwohl die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger noch aussteht oder nicht ausreichend geklärt ist.

Die Wartezeiten sind erheblich. Bei 24 Prozent der Bewohner:innen mit Hilfe zur Pflege dauert das Antragsverfahren bereits sechs bis zwölf Monate. Bei weiteren zwölf Prozent dauert es länger als ein Jahr.

„Pflegeheime dürfen nicht zur unfreiwilligen Bank des Sozialstaats werden. Sie zahlen Gehälter, Lebensmittel, Energie und Mieten sofort, warten aber oft monatelang auf die Entscheidung und Zahlung der Sozialhilfeträger. Wenn vier von zehn Bewohner:innen auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind und bei jedem dritten Fall Außenstände entstehen, ist das kein Randproblem mehr. Dann braucht es schnelle Verfahren und unkomplizierte Abschlagszahlungen“, sagt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD.

Fast jede zweite betroffene Einrichtung wartet auf mehr als 50.000 Euro
Die Außenstände summieren sich für viele Einrichtungen zu erheblichen Beträgen. Fast jede zweite betroffene Einrichtung berichtet von Außenständen von mehr als 50.000 Euro. Bei 27 Prozent der betroffenen Einrichtungen liegen die Außenstände zwischen 50.000 und 100.000 Euro. In einzelnen Fällen steigen die Beträge deutlich darüber hinaus.

Für viele Träger ist das nicht nur ein Problem in der Buchhaltung. 29 Prozent der Einrichtungen geben an, dass ihre Liquidität durch die Außenstände gefährdet ist. Damit geraten ausgerechnet jene Pflegeheime unter Druck, die die Versorgung pflegebedürftiger Menschen Tag für Tag sicherstellen.

Pflegeneuordnungsgesetz darf die Lage nicht zusätzlich verschärfen
VKAD und DEVAP warnen, dass sich die Lage durch die aktuelle pflegepolitische Entwicklung weiter zuspitzen könnte. Sollten Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner:innen im Rahmen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes später greifen als bisher, steigen die Eigenanteile besonders zu Beginn eines Heimaufenthalts. Für Menschen mit begrenztem Einkommen und Vermögen wächst damit das Risiko, früher Hilfe zur Pflege beantragen zu müssen.

„Prof. Heinz Rothgang hat für die DAK-Gesundheit berechnet, dass allein die spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in der stationären Versorgung die Heimbewohner:innen bis zu 20.000 Euro mehr kosten würde. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger würde auf 46,2 Prozent steigen; dies entspricht im Jahr 2035 Mehrkosten für die Kommunen von rund 2 Mrd. Euro.* Mehr Anträge ohne schnellere Bearbeitung würden die bestehenden Probleme auf ein neues Level heben“, so Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender des DEVAP.

„Wer Entlastung später gewährt, erhöht den Druck bei pflegebedürftigen Menschen, Angehörigen, Sozialhilfeträgern und vor allem bei den Einrichtungen. Hilfe zur Pflege muss so organisiert werden, dass Menschen nicht monatelang warten und Pflegeheime keine offenen Kosten tragen müssen“, schließt sich Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP, an.

VKAD und DEVAP fordern verbindliche Verfahren und schnelle Abschlagszahlungen
VKAD und DEVAP fordern, Anträge auf Hilfe zur Pflege deutlich schneller zu bearbeiten und Pflegeheime vor dauerhafter Vorfinanzierung zu schützen. Dazu braucht es Abschlagszahlungen von mindestens 75 Prozent der voraussichtlichen Ausgaben, sobald der Hilfebedarf plausibel angezeigt ist. Die abschließende Prüfung kann nachgelagert erfolgen. Zudem müssen die Antragsverfahren digitalisiert und entbürokratisiert werden. Pflegeheime dürfen nicht über Monate offene Forderungen tragen, weil Prüfungen oder Verwaltungsabläufe zu lange dauern.

*https://www.dak.de/presse/bundesthemen/politik-unternehmensnachrichten/dak-gutachten-pflegereform-verschaerft-armutsrisiko_169422 [Stand 22.05.2026]

Über VKAD und DEVAP

Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege VKAD und DEVAP setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 3.700 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, rund 2.000 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 180 Pflegeschulen sowie zahlreiche Tagespflegen, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Downloads

2026_Ergebnisse_Umfrage_Außenstände_VKAD_DEVAP PDF | 1.05 MB
Andreas_Wedeking_Portrait JPEG | 0.19 MB

Anne Langer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
030 28 44 47 855
anne.langer@caritas.de
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