100 Tage Ampel-Regierung – wichtige Vorhaben für die Altenhilfe jetzt anpacken
Pressemitteilung
100 Tage Ampel-Regierung – wichtige Vorhaben für die Altenhilfe jetzt anpacken
VKAD fordert zügige Umsetzung der Erstattung medizinischer Behandlungspflege im stationären Bereich und ein Pflegebudget für die ambulante Pflege.
Berlin/Freiburg, 17.03.2022 | In den ersten 100 Regierungstagen der Ampelkoalition lag der Schwerpunkt pflegepolitischer Maßnahmen vorrangig auf der Pandemieeindämmung. Aktuell hat die humanitäre Hilfeleistung für die Opfer des Kriegs in der Ukraine die notwendige Priorität. „In diesen Zeiten sich überlagernder Krisensituationen ist es eine enorme Herausforderung, akute Notsituationen und langfristige politische Zielsetzungen gleichzeitig zusteuern“, sagt Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des VKAD.
Für die zukünftige Sicherstellung der pflegerischen Versorgung gilt es, die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele zügig umzusetzen. Dazu gehört die Behebung des Ungleichgewichts bei der Erstattung der medizinischen Behandlungspflege im ambulanten und stationären Bereich. Zudem setzt sich der VKAD für eine Zusammenführung von ambulanten Anspruchsleistungen ein.
Erstattung der medizinischen Behandlungspflege im stationären Bereich zeitnah umsetzen.
Zu den Maßnahmen der Behandlungspflege gehören ärztlich verordnete Leistungen, wie etwa Verbandswechsel oder Medikamentengaben. Diese werden ambulant versorgten Pflegebedürftigen von der Krankenkasse erstattet, den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen jedoch nicht. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen die Kosten der medizinischen Behandlungspflege hier aus der Pflegeversicherung mit bezahlt werden.
Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des VKAD: „Die Erstattung medizinischer Behandlungspflege war bereits vor der Pandemie Dauerbrenner und ist aus gutem Grund im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgehalten. Es kann nicht angehen, dass die Krankenversicherungen hier keine Leistungen erbringen müssen. Dieses Ungleichgewicht geht zu lastender Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Es gilt nun, die seit Einführung der Pflegeversicherung klaffende Gerechtigkeitslücke zu schließen. Am politischen Willen mangelt es zum Glück nicht, wohl aber an dem Zeitplan für die Umsetzung.”
Geldleistung in einem Pflegebudget zusammenfassen
Weiterhin fordert der VKAD, die im Koalitionsvertrag angekündigte Zusammenführung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Teil eines einheitlichen Entlastungsbudgets zügig umzusetzen. „Die aktuell undurchschaubaren Anspruchsregelungen im ambulanten Bereich müssen unbedingt vereinfacht werden. Nicht nur für die Leistungserbringer würde dies eine erhebliche bürokratische Entlastung bedeuten. Insbesondere die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen profitieren enorm von einem selbstbestimmten, bedarfsgerechten und flexiblen Abruf der ambulanten Pflegeleistungen“, so die VKAD-Vorsitzende.
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