Handreichung zur Verblisterung
Die regelmäßige Einnahme von Tabletten ist besonders für ältere Patienten oft schwierig und durch die unterschiedlichen Einnahmezeitpunkte unübersichtlich. Durch eine patientenindividuelle Darreichung der Arzneimittel mittels Blister oder durch Stellen der Apotheke kann dies erheblich
vereinfacht werden.
In der stationären Pflege werden die oralen Arzneimittel der Dauermedikation in der Regel durch examinierte Pflegekräfte gestellt. Grundsätzlich muss der Heimträger zur Sicherstellung und Durchführung der Tätigkeit die entsprechenden Rahmenbedingungen (Personal, Räumlichkeiten,
Hygieneanforderungen, Hilfsmittel) schaffen, um die Bewohner ordnungsgemäß mit
Arzneimittel zu versorgen.
Im ambulanten Versorgungsbereich werden die Arzneimittel vom Patienten selbst oder nach
Vereinbarung von einem Pflegedienst gestellt und verabreicht. Das Arzneimittelstellen kann im
häuslichen Bereich oder im Pflegestützpunkt des Pflegedienstes erfolgen. Im Pflegestützpunkt
sind durch den Träger die entsprechenden Rahmenbedingungen (siehe Absatz 2, Rahmenbedingungen) zu schaffen.
Die Pflegemitarbeiter werden durch Arzneimittelverblisterung über eine Apotheke um die Zusammenstellung der individuellen Medikation sowie das Rezeptmanagement entlastet und
können dadurch Zeit für andere pflegerische Tätigkeiten gewinnen. Zudem gibt dies den Bewohnern/Patienten und (teilweise pflegenden) Angehörigen Sicherheit.
Egal auf welche Art und durch wen die Arzneimittel gestellt bzw. verblistert werden: Oberster
Grundsatz beim bewohner/klientenbezogenen Stellen oder Verblistern von Arzneimittel muss es
sein, so wenig Fehler wie möglich zuzulassen und die Arzneimitteltherapiesicherheit für den
Bewohner/Klienten zu erhöhen.
Inhaltsübersicht
Der VKAD hat im Jahr 2015 die Broschüre "Handreichung zur Verblisterung" in aktualisierter Fassung neu aufgelegt. Die übersichtliche Broschüre informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, stellt verschiedene Verblisterungsarten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen vor, die in einer Übersicht noch einmal visuell dargestellt werden. Ebenso enthält die Borschüre eine Checkliste zur Frage: "Was eine Apotheke, die Verblisterung anbietet, leisten können muss". Zu guter Letzt werden noch ausgewählte Studien zur Verblisterung in einer Kurzübersicht vorgestellt.
Das Inhaltsverzeichnis der Broschüre "Handreichung zur Verblisterung" können Sie am Ende des Textes herunterladen.
Bestellungen
Die Handreichung zur Verblisterung kann gegen eine Gebühr von 5.- Euro (zzgl.. Versandkosten) bestellt werden:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD),
Karlstraße 40,
79104 Freiburg
Fax: 0761 200-710, E-Mail:
vkad@caritas.de