Bundesgesundheitsministerium unter neuer Führung: Ambulante Pflege darf kein Schlusslicht sein
Pressemitteilung
Bundesgesundheitsministerium unter neuer Führung: Ambulante Pflege darf kein Schlusslicht sein
Berlin/Freiburg, 08.12.2021 | Der VKAD gratuliert Prof. Dr. Karl Lauterbach zur Ernennung als Bundesgesundheitsminister. „Wir wünschen Karl Lauterbach viel Erfolg und Kraft, die wichtigen Projekte im Gesundheits- und Pflegebereich anzupacken“, sagt Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des VKAD. „Die pflegepolitischen Entwicklungen wird unser Verband auch in der kommenden Legislatur kritisch und konstruktiv begleiten.“
„Der Koalitionsvertrag lässt in vielen Punkten auf wichtige Änderungen hoffen, etwa im Bereich Pflegeausbildung. Unklar sind jedoch die Pläne für die ambulante Pflege. In der neuen Legislatur darf diese kein Schluss-licht sein“, mahnt die VKAD-Vorsitzende an.
Bürokratieabbau durch längere Fristen für ärztliche Verordnungen
Der VKAD fordert die Verstetigung der seit Pandemiebeginn eingeführten Frist für ärztliche Verordnungen von drei auf zehn Tage. „Pflegebedürftigen alten Menschen ist es nicht zumutbar, nach einer Erstverordnung alle zwei Wochen eine erneute kostenpflichtige Verordnung abzuholen und diese vom Arzt zum Pflegedienst und dann zur Krankenkasse bringen zu müssen – alles innerhalb von drei Tagen“, stellt Güthoff klar. Als weiteren Schlüssel zum Bürokratieabbau fordert der VKAD langfristige Folgeverordnungen, die zwar möglich sind, von den Krankenkassen jedoch oftmals nur quartalsweise genehmigt werden. Dies hat neben dem administrativen Aufwand auch Mehrkosten für die Pflegebedürftigen zur Folge. Der VKAD fordert daher, mindestens für bestimmte chronische Erkrankungen eine längere Geltungsdauer der Verordnung festzulegen, etwa für Leistungen wie Insulingabe oder Kompressionsbehandlung. Insbesondere bei diesen Leistungen ergibt auch die Begrenzung der Erstverordnung auf 14 Tage keinen Sinn.
„Der administrative Aufwand belastet die Pflegedienste seit Jahren. Dadurch bleibt zu wenig Zeit für die Pflegebedürftigen“, erklärt Güthoff. Als jüngstes Beispiel von Bürokratieaufbau nennt sie die mit der Richtlinienänderung zur Wundversorgung festgelegten Verordnungsintervalle von vier Wochen.
Digitalisierung beschleunigen
„Die schleppend voranschreitende Digitalisierung verhindert eine zeitgemäße Verwaltung, die wir uns für die gesamte Altenhilfe, besonders aber für die ambulante Pflege, wünschen. Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert Post und Faxgerät die einzig anerkannten Kommunikationsmittel zwischen den Gesundheitsdienstleistern und Kassen sind. Wir brauchen dringend mehr Flexibilität und eine Neujustierung durch den Gesetzgeber“, so Güthoff.
„Die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Kassen und die ambulanten Pflegedienste auch mit weniger bürokratischem Aufwand vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Darauf sollt ein der neuen Legislatur über die Corona-Pandemie hinaus aufgebaut werden“, so die VKAD-Vorsitzende.
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