Impfpflicht nicht allein für Pflegekräfte
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Impfpflicht nicht allein für Pflegekräfte
16.11.2021 | Viele Einrichtungen der Altenhilfe haben eine hohe Impfquote unter den Mitarbeitenden erreicht. Gute Informationsweitergabe durch die Leitungen hat hier zu einem wesentlichen Erfolg geführt. Jedoch gibt es, regional sehr unterschiedlich, Mitarbeitende, die einer Impfung zögerlich oder skeptisch gegenüberstehen. Diese Haltung ist nicht durch die Impfpflicht nur einer Berufsgruppe aufzubrechen. Befürchtet wird seitens mancher Einrichtungen und Dienste, dass die Versorgung der Pflegebedürftigen im Falle einer Impfpflicht nicht mehr gewährleistet werden könnte.
Der VKAD spricht sich dann für eine Impfpflicht aus, wenn zuvor rechtssichere und nachvollziehbare Kriterien für einzelne Berufsgruppen entwickelt werden – vergleichbar zur Priorisierung bei der Impfung zu Beginn dieses Jahres. Zudem darf eine Impfpflicht nicht ausschließlich auf Pflegekräfte beschränkt sein. Sie muss für alle gelten, die körpernahe Dienstleistungen erbringen.
Wenn eines aus der Pandemie gelernt wurde: Schnellschüsse senken die Infektionszahlen nicht. Es können nur gut durchdachte, bundesweit geltende Maßnahmen sein, die erfolgreich den Weg aus der Pandemie weisen können.
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Geschäftsführer VKAD
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