Schutz vulnerabler Gruppen ist nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege | Refinanzierung sichern
Offener Brief:
Schutz vulnerabler Gruppen ist nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege | Refinanzierung sichern.
07.09.2022 | Am 8. September 2022 stimmt der Bundestag über das geänderte Infektionsschutzgesetz ab. In einem Offenen Brief fordert der VKAD eine dauerhafte Refinanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen und eine gesamtgesellschaftliche Solidarität gegenüber vulnerablen Personengruppen.
Einrichtungen der Langzeitpflege müssen weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und Dokumentation der Vorgänge, umsetzen. Bis Juni 2022 konnten die Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Coronamaßnahmen entstanden, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das ist durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich.
In einem Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordert der Verband katholischer Altenhilfe e.V. eine grundsätzliche Verankerung der Refinanzierung der Corona-Schutzmaßnahmen.
Der VKAD fordert eine politisch geförderte gesamtgesellschaftliche Solidarität gegenüber vulnerablen Personengruppen und macht auf die immensen Belastungen aufmerksam, denen die Pflegekräfte seit Ausbruch der Pandemie ausgesetzt sind.
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