Pflegeheime: Suizidbeihilfe nicht normalisieren
VKAD-Pressemitteilung
Pflegeheime: Suizidbeihilfe nicht normalisieren
Am 6. Juli berät der Bundestag über die Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) warnt vor einer schleichenden Normalisierung der Suizidassistenz. Er fordert den Ausbau palliativer und hospizlicher Versorgung in Pflegeheimen.
Berlin/Freiburg, 4. Juli 2023 | Dazu erklärt Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.: „Die Mitarbeitenden in unseren Pflegeheimen tun alles dafür, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase ein würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen. Sie leisten umfassende Pflege, beraten zur palliativen Versorgung und arbeiten gemeinsam mit ambulanten Hospizdiensten. Mitarbeitende sollten nicht mit der Verantwortung allein gelassen werden, assistierten Suizid in den Pflegeheimen unterstützen zu müssen.“
Die VKAD-Vorsitzende mahnt: „Unsere Gesellschaft wird immer älter. Mehr Menschen werden pflegebedürftig und abhängig von anderen sein. Es darf durch niedrige Hürden bei der Sterbehilfe kein Druck auf alte und mehrfach erkrankte alte Menschen ausgeübt werden, vorzeitig aus dem Leben scheiden zu müssen. Wenn es uns gelingt, die Menschen mit Zeit und Angeboten zu begleiten, entsteht der Wunsch zu sterben vielleicht erst gar nicht.“
Darüber hinaus fordert der VKAD den Ausbau personeller Rahmenbedingungen für die palliative und hospizliche Versorgung in Pflegeheimen. „Um die Betreuung in der Sterbephase individueller gestalten zu können, brauchen Pflegeheime für diese Zeit eine personelle Ausstattung analog der Hospizversorgung“, erklärt Dietrich-Schleicher.
Der VKAD begrüßt im Grundsatz die Regelungen des Gesetzentwurfs der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU). Dieser spricht sich für ein grundsätzliches Verbot der Suizidbeihilfe aus und sieht in Ausnahmefällen eine umfassende fachärztliche Untersuchung und Beratung im Falle eines Suizidwunsches vor.
Besonderes Augenmerk müsse laut Dietrich-Schleicher auf der Suizidprävention liegen. „Es braucht einfach zu erreichende Anlaufstellen für Menschen mit Suizidgedanken“, so die VKAD-Vorsitzende. „Die Suizidbeihilfe darf nicht ohne die Suizidprävention geregelt werden.“
Den fraktionsübergreifenden Antrag für eine verbesserte Suizidprävention begrüßt der VKAD daher als einen Schritt in die richtige Richtung.
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