Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
Pressemitteilung
Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
Im Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) haben stationäre Einrichtungen das Nachsehen. Träger erkennen weiterhin keine Planungssicherheit.
Berlin/Freiburg: 28.02.2023 | Zum seit Freitag vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Pflegereform sagt die VKAD-Vorstandsvorsitzende Eva-Maria Güthoff: „Das Bundesgesundheitsministerium macht es sich mit dem Gesetzentwurf zu einfach. Anstatt die Pflegeeinrichtungen zu stärken, werden pflegende Angehörige in die Pflicht genommen. Angesichts der insgesamt dramatischen Lage in der Langzeitpflege – unbelegter Plätze, abgesagter oder reduzierter Touren im ambulanten Dienst und unattraktiven Regelungen bei alternativen Wohnformen – ist das nicht nachzuvollziehen.
Die geplante Zusammenführung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wirkt pflegepolitisch wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Die dadurch sowohl für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als auch für die Leistungserbringer steigende Flexibilität kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass pflegende Angehörige zunehmend Absagen aus der Langzeitpflege bekommen, wenn sie Entlastung benötigen.
Die im Entwurf geplanten Leistungserhöhungen bringen keine nennenswerten Entlastungen für Pflegeeinrichtungen. Das ist angesichts der derzeitigen Kostenexplosionen, von denen die Langzeitpflege betroffen ist, für die Träger besonders bitter.
Im Referentenentwurf fehlt der Reformansatz, die Pflege steuerfinanziert zu unterstützen. Wenn schon die Beiträge für die Pflegeversicherung erhöht werden, muss gleichzeitig eine Steuerfinanzierung der Pflege beschlossen werden, um der drohenden Unterversorgung in der Langzeitpflege begegnen zu können. Anreiz für gesellschaftliche Solidarität lässt dieser Entwurf nicht erkennen.“
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