Tariferhöhung in der Pflege darf nicht von schleichenden Pflegesatzverhandlungen ausgebremst werden
Pressemitteilung
Tariferhöhung in der Pflege darf nicht von schleichenden Pflegesatzverhandlungen ausgebremst werden
Ab März 2024 profitieren Mitarbeitende der Caritas von einer Tariferhöhung. Pflegeheime geraten jedoch zunehmend unter finanziellen Druck, da die Pflegesatzverhandlungen nur zögerlich laufen. Auch Pflegebedürftige werden belastet. Der VKAD fordert die Kostenträger dazu auf, sich an die gesetzlich vorgeschriebene Sechswochenfrist zu halten. Die Verhandlungen müssen einfacher und unbürokratischer gestaltet werden.
Berlin/Freiburg, 18. März 2024 | „Dass Mitarbeitende in der Pflege mehr Geld erhalten, ist notwendig, um den Beruf in herausfordernden Zeiten auch weiterhin attraktiv zu gestalten“, so Tobias Berghoff, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. „Gleichzeitig darf es aber nicht sein, dass den Arbeitgebern, die die höheren tariflich vereinbarten Löhne auszahlen, unnötige Hürden in den Weg gelegt werden.“
Nach erfolgter Verhandlung zwischen den Pflegeheimträgern mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern dauert es dank unnötiger Bürokratie teilweise mehrere Monate, bis eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen ist. In dieser Zeit dürfen Arbeitgeber die Löhne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich nach den alten Pflegesätzen abrechnen. Damit geht der Arbeitgeber in Vorleistung. Sobald die Vergütungsvereinbarung gültig ist, müssen Träger von Pflegeheimen die gestiegenen Kosten für die höheren Löhne bei den Bewohnerinnen und Bewohnern, oder bei den Sozialämtern nachfordern.
„Jede Steigerung im Pflegesatz wirkt sich als Erhöhung der Eigenanteile aus, die von den Pflegebedürftigen zu stemmen sind. Besonders prekär ist, dass sich die Nachforderungen auch an die Hinterbliebenen bereits verstorbener Bewohnerinnen und Bewohner richten. Träger tragen das daraus resultierende Liquiditätsrisiko allein“, so Berghoff. „Allein im Bereich Nordrhein-Westfalen haben sich mehr als 450 Anträge bei den Landschaftsverbänden, den überörtlichen Sozialhilfeträgern, angestaut. Bis die abgearbeitet sind, wird es einige Einrichtungen nicht mehr geben“, so die düstere Prognose des stellvertretenden VKAD-Vorsitzenden.
Kostenträger müssen Zahlungsfristen einhalten
Der VKAD fordert die Kostenträger dazu auf, sich an die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sechs Wochen zu halten. „Es gibt diese Fristen nicht umsonst. Träger von Pflegeheimen könnten sich darauf einstellen und entsprechend wirtschaftlich planen. Die Umsetzung der lang geplanten Lohnerhöhungen darf nicht auf eine Bürokratie aus dem letzten Jahrhundert treffen. Dazu sind die Herausforderungen in der Pflege zu groß. Eines wird deutlich: Es braucht eine radikale Pflegeversicherungsreform. Die Strukturen aus dem Jahr 1995 passen heutzutage einfach nicht mehr“, so Berghoff.
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