Für die katholischen Einrichtungen der Altenhilfe bedeutet diese grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Pflegebedürftige oder deren Angehörige mit Fragen auf sie zukommen werden oder womöglich von ihrem Recht auf einen assistierten Suizid Gebrauch machen möchten und mit diesem Wunsch an die Mitarbeitenden der Einrichtungen herantreten. Vielleicht ist das in manchen Einrichtungen auch schon der Fall gewesen.
Kurz nach der Urteilsverkündung, im März 2020, hat der Vorstand des VKAD entschieden, das Thema aufzugreifen. Der Fachverband sieht es als seine Aufgabe an, den Trägern, Einrichtungen und Diensten im Umgang mit diesem Thema Unterstützung anzubieten. Leider kam dann die Corona-Pandemie dazwischen.
Aufgrund der Relevanz des Themas möchten wir gern mit Ihnen in einen Austausch über die Konsequenzen, die sich für die Einrichtungen und Dienste daraus ergeben, treten. Interessiert sind wir an Ihren Fragen, an Ihrem Umgang mit den oben genannten Situationen in den Einrichtungen und Diensten sowie an Ihren Erwartungen an Unterstützung durch den Verband. Sollten Sie, Ihre Einrichtung oder Ihr Träger zum Thema bereits Erfahrungen gesammelt oder Handreichungen erstellt haben o.a., so können Sie diese gern vorstellen. Setzen Sie sich dazu gern mit mir, Claudia Stein, vorab in Verbindung.
Der Fachbeirat Christliche Lebens- und Sterbekultur hat zwischenzeitlich ein Orientierungspapier auf den Weg gebracht, das wir Ihnen außerdem gern vorstellen und Ihre Anregungen aufnehmen möchten.
Das Austauschforum findet in digitaler Form am Vormittag des 25.02.2021 in der Zeit von 9-12 Uhr statt.
Zum Programm gelangen Sie hier.
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