Die Mitglieder versammeln sich alle zwei Jahre in einer Mitgliederversammlung die gleichzeitig das oberste, beschlussfassende Organ des Verbands darstellt. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, setzt die Mitgliederbeiträge fest und stellt die Grundsätze für die Geschäftsführung des Verbands auf.
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Die vorliegende Satzung wurde beschlossen in der ordentlichen
Mitgliederversammlung des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. am 10. Juni 2021 und eingetragen in das Vereinsregister unter VR 1750 des
Amtsgerichts Freiburg am 19. August 2021.